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News

  • Hometreatment Aargau

    Das Projekt „Hometreatment Aargau“ ist eine sinnvolle Ergänzung bestehender Angebote, wie die sozialpädagogische Familienbegleitung oder  die kompetenzorientierte Familienarbeit. „Hometreatment Aargau“ kann bei psychosozialen Fragestellungen durch aufsuchende Familienarbeit adäquate, praxisnahe Hilfsangebote leisten.

    (26.01.2012) weiter ...
  • Kinder als Angehörige in der Psychiatrie

    Kinder von psychisch kranken Eltern wurden bislang nicht konsequent in die Behandlung während dem Klinikaufenthalt miteinbezogen. Die Klinik Königsfelden hat dieses Problem erkannt und startet deshalb ab Dezember 2011 mit einer Infogruppe für Patientinnen und Patienten mit minderjährigen Kindern.
    (03.11.2011) weiter ...

Fragen & Antworten

  • Berufliche Eingliederung: Welche Möglichkeiten habe ich? ...
  • Mein Kind ist in der Psychiatrie. Es ist über 18 Jahre und verweigert mir jegliche Auskunft zur Behandlung. Was kann ich tun, um mein Kind zu unterstützen? ...

weitere Fragen & Antworten ...

Fragen und Antworten

Frage 1. Berufliche Eingliederung: Welche Möglichkeiten habe ich?

Wer durch Krankheit längere Zeit nicht mehr im Arbeitsprozess gewesen ist, steht vor einer grossen Aufgabe, wenn er wieder zurück in die Arbeitswelt gelangen möchte. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Unterstützung zu erhalten.

Verschiedene Institutionen bieten Geschützte Arbeitsplätze an. Ziel ist jeweils die berufliche Integration, es wird sich dabei aber an den aktuellen Möglichkeiten orientiert. Wer Arbeits- oder Leistungsdruck nicht verträgt, wird einen Arbeitsplatz erhalten, beim dem der Druck nicht im Vordergrund steht. Wer aber die berufliche Wiedereingliederung im ersten Arbeitsmarkt als kurz- oder mittelfristiges Ziel für dich definiert hat, der kann sich auf einen Platz bewerben, der sehr dicht am ersten Arbeitsmarkt ist. Hier kann man sich ausprobieren, hat aber immer noch die soziale Begleitung als persönliche Absicherung.

Auch bei der IV-Stelle kann ein Antrag gestellt werden auf Massnahmen beruflicher Art. Wenn die Integration für die IV-Stelle realistisch erscheint, werden verschiedene Möglichkeiten eröffnet. Die IV-Stelle hat das Ziel, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Der Schritt zur IV-Stelle muss gut überlegt sein. Führt er nicht zur Wiedereingliederung, obwohl die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt wurde, ist es möglich, dass die IV die Rente neu prüft, da nun nachgewiesen ist, dass (theoretisch) mit den vorhandenen Möglichkeiten seinen Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten.

Frage 2. Mein Kind ist in der Psychiatrie. Es ist über 18 Jahre und verweigert mir jegliche Auskunft zur Behandlung. Was kann ich tun, um mein Kind zu unterstützen?

Es stimmt, dass bei volljährigen Kindern die Eltern nicht zwingend in die Behandlung während des Klinikaufenthaltes mit einbezogen werden. Es gibt aber gute Gründe dies dennoch zu tun. Wohnt das Kind z.B. noch bei den Eltern, wird versucht, den Patienten von der Notwendigkeit des Informationsaustausches zu überzeugen. Ausserdem darf sich jeder behandelnde Arzt die Sorgen und Nöte eines Angehörigen anhören- nur darf er eben keine fundierte Auskunft über Diagnose und Behandlung abgeben. Kann der Arzt nicht erreicht werden, kann auch mit dem Sozialdienst Kontakt aufgenommen werden, dessen Aufgabe es ohnehin ist, alle Involvierten miteinzubeziehen. Auch der Sozialarbeiter unterliegt natürlich der Schweigepflicht; aber auch er wird versuchen, gemeinsam mit dem Patienten an einer systemischen Lösung (=die wichtigen Bezugspersonen müssen involviert werden) zu arbeiten. Sie können sich als Angehörige auch an folgende Stelle wenden:

Fachstelle für Angehörige; Frau Susanne Wipf 056 462 24 61 angehoerige@pdag.ch

Frage 3. 6. IV-Revison: Wird die Rente für psychisch Kranke sofort überprüft und allenfalls einfach aufgehoben?

Bislang kümmerten sich die IV-Stellen vor allem um invalide Personen, die noch keine Rente beziehen, und unterstützen sie bei der beruflichen Eingliederung.. Im ersten Teil der 6. IV-Revision, welche am 1.1.2012 in Kraft treten soll, ist vorgesehen, dass neu auch Personen, welche schon eine Rente der IV beziehen, einen Anspruch auf Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung haben. Solche Massnahmen umfassen z.B. Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Wiedereingliederung, was bei Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung besonders wichtig sein kann. Bei der sog. sozialberuflichen Rehabilitation geht es weniger um die Vermittlung beruflicher Kenntnisse, sondern vielmehr um die erneute Gewöhnung an die Arbeitswelt oder das Einüben sozialer Grundfähigkeiten. Auch können Beschäftigungsmassnahmen eine Unterstützung bedeuten.

Wird eine Rente nach Abschluss solcher Massnahmen aufgehoben, so haben diese Personen und deren Arbeitgeber noch während drei Jahren Anspruch auf Beratung und Begleitung durch die IV-Stellen. 

Einige Beunruhigung für psychisch beeinträchtigte Rentenberechtigte entstand während der kürzlichen Diskussionen im Parlament. Im Verlauf der letzten Jahre haben die Gerichte nämlich einen wesentlich strengeren Massstab an den Nachweis eines Gesundheitsschadens, der zu einer Invalidität und damit zu IV-Leistungen führen kann, angewendet. Sie haben bei verschiedenen Diagnosen (wie Fibromyalgie oder Schleudertrauma) entschieden, dass hier in der Regel kein unüberwindbarer und deshalb invalidisierender Gesundheitsschaden angenommen werden könne. Das Parlament war nun der Meinung, dass aus Gründen der Gleichbehandlung auch bereits aufgrund solcher Diagnosen zugesprochene Renten überprüft werden müssten. Es hat eine Formulierung im Gesetz verabschiedet, das auch zur Aufhebung der Renten für Psychischkranke hätte führen können. Der Bundesrat hat jedoch erklärt, dass psychiatrische Diagnosen (wie Depressionen oder Schizophrenie) davon nicht betroffen wären.

Sie können sich deshalb darauf verlassen, dass Ihre Rente nicht einfach aufgehoben wird, solange sich Ihr Gesundheitszustand nicht wesentlich verbessert hat.

Frage 4. Was hat Spitex mit psychisch Kranken zu tun?

Die Spitex versucht psychische Kranken dass wohnen zu Hause zu ermöglichen durch erarbeiten einer Tagesstruktur, einer angepassten Alltagsbewältigung und lösungsorieterten Krisenintervention.

Frage 5. Was ist Sozialberatung und wo kann sie mit weiterhelfen?

In der Sozialberatung werden die individuellen Lebenssituationen aufgenommen, Lösungsschritte gemeinsam entwickelt sowie Hilfeleistungen in folgenden Bereichen geleistet: Sozialversicherungen - Alltagsbewältigung - Tagesstruktur - Arbeit und Beschäftigung - finanzielle Notlagen - Begleitung und Entlastung - Freizeit und Ferien - Wohnen - Unterstützung zur Selbstständigkeit.

Frage 6. Ich habe Angst um meine IV-Rente – was kann ich tun?

Renten werden immer wieder durch die IV geprüft. Mit der IV-Revision 6 a wird dies noch mehr vorkommen. Wenden Sie sich bei Unsicherheit an die Pro Infirmis in Aarau, Baden oder Rheinfelden. Die Pro Infirmis kann Ihnen weiterhelfen oder Sie an die entsprechenden Fachstellen vermitteln.